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Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)
[Nr.99046018089000 ]
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Verfügung von Todes wegen (z.B. Ihr eigenhändiges Testament) im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die besondere amtliche Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust. Die Testamentshinterlegung wird auch im Zentralen Testamentsregister erfasst.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Die zu hinterlegende Verfügung von Todes wegen