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Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
[Nr.99129025005001 ]

Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:

  • Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
  • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
  • Bohrungen nach Bundesberggesetz

An wen muss ich mich wenden?


Bohrungen

Das LBEG ist Genehmigungsbehörde für Bohrungen (nach Lagerstätten- und Berggesetz) in Niedersachsen. Informationen über Bohrungen für Erdwärmesonden stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz über das Internet bereit.

Grundwasserentnahmen

Ist während des Bauens eine Grundwasserhaltung notwendig, ist die Untere Wasserbehörde (UWB) zu beteiligen. Die für die Grundwasserentnahme und Ableitung des entnommenen Grundwassers erforderliche wasserbehördliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird auf Antragstellung durch die UWB erteilt. Für den Wasserrechtsantrag ist das Antragsformular der UWB zu verwenden und inhaltlich vollständig zu bearbeiten.

Eine Grundwasserentnahme ist mindestens 14 Tage vor Beginn der baulich bedingten Grundwasserabsenkung bei der UWB zu beantragen.

Auskunft über Grundwasserstände und Pegelstände an Fließgewässern erteilt Ihnen die UWB gerne auf Anfrage.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz