Seiteninhalt
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
[Nr.99012010001000 ]
Mit einer Bauvoranfrage haben Sie die Möglichkeit, eine vorgezogene und rechtlich verbindliche Entscheidung über einzelne bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen zu erhalten.
Im Allgemeinen beschränken sich jedoch die Fragen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens. Ausschlaggebend ist hier häufig die Art und das Maß der baulichen Nutzung, also wie wird das Grundstück oder das Gebäude genutzt (Wohnen, Gewerbe etc.), wie hoch ist das Gebäude, wie viele Geschosse hat es, wie hoch ist der Versiegelungsgrad des Grundstückes usw.
Die Bauvoranfrage wird mit dem sogenannten Bauvorbescheid beschieden. Dieser stellt die Zulässigkeit des Bauvorhabens in dem zur Prüfung gestellten Fragestellungen fest und gilt für die Dauer von drei Jahren. Eine Verlängerung um jeweils drei weitere Jahre ist möglich.
Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung der Baumaßnahme.
Im Allgemeinen beschränken sich jedoch die Fragen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens. Ausschlaggebend ist hier häufig die Art und das Maß der baulichen Nutzung, also wie wird das Grundstück oder das Gebäude genutzt (Wohnen, Gewerbe etc.), wie hoch ist das Gebäude, wie viele Geschosse hat es, wie hoch ist der Versiegelungsgrad des Grundstückes usw.
Die Bauvoranfrage wird mit dem sogenannten Bauvorbescheid beschieden. Dieser stellt die Zulässigkeit des Bauvorhabens in dem zur Prüfung gestellten Fragestellungen fest und gilt für die Dauer von drei Jahren. Eine Verlängerung um jeweils drei weitere Jahre ist möglich.
Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung der Baumaßnahme.