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Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
[Nr.99108011153000 ]
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht im Straßenverkehr vorgenommen werden kann.
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Celle erteilt nach Antragstellung eine Erlaubnis, Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufzustellen. Die Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) und Speditionen ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Celle erteilt nach Antragstellung eine Erlaubnis, Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufzustellen. Die Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) und Speditionen ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.
Was sollte ich noch wissen?
Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.