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Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung Kapitalgesellschaft
[Nr.99147001060000 ]
Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Kapitalgesellschaft die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Welche Gebühren fallen an?
300 ¤ einmalige Eintragungsgebühr
Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:
- Kreditkarte
- paydirekt
- giropay
- SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
- PayPal