Staatliche Anerkennung (Notifizierung) als Untersuchungsstelle (Prüflaboratorien, probenehmende Stellen) für Klärschlamm- und Bodenuntersuchungen nach der Klärschlammverordnung
[Nr.99001035260002 ]
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?