Seiteninhalt
Naturschutzgebiet: Festsetzung
[Nr.99090005129000 ]
Ziele des Naturschutzes sind die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft.
Im besiedelten und unbesiedelten Bereich sind Maßnahmen erforderlich, um Tier- und Pflanzenarten in ihren angestammten Lebensräumen zu erhalten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und die Funktionsfähigkeit der Naturgüter Boden, Wasser und Luft zu sichern.
Daraus ergeben sich die Aufgaben der Naturschutzbehörde, die sich hierzu insbesondere auf das Bundesnaturschutzgesetz und das hierzu erlassene Niedersächsische Ausführungsgesetz stützt. Wesentlicher Schwerpunkt ist die Sicherung und Entwicklung besonderer Schutzgebiete und Biotope.
Landschaftsschutzgebiet »Oberes Allertal« »
Dieses Landschaftsschutzgebiet umfaßt einen wesentlichen Teil der Alleraue und die Lachtemündung.Die zeitweise überschwemmte Talaue zeichnet sich nicht nur durch ... weiterlesen