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Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005
Leistungsbeschreibung
Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Anträge / Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.