Herstellung diätetischer Lebensmittel mit einem Zusatz von Jodverbindungen: Genehmigung
Diäteische Lebensmittel mit einem Zusatz von Jodverbindungen dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.