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Handwerksrolle Änderung
[Nr.99058007011000 ]
Änderungen von Unternehmensdaten bzw. der Rechtsform müssen unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Oftmals können diese Änderungen auch online vorgenommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
- Arbeitsvertrag des angestellten technischen Betriebsleiters
- Berufsqualifikation
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Stelle bietet auch Beratungsleistungen, wenn die Rechtsform geändert werden soll.
Siehe auch
- Handwerksrolle
- Handwerksrolle Eintragung Betriebsleiter
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 HwO
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
- Handwerksrolle Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes
- Handwerksrolle Eintragung gleichwertiger Prüfungen
- Handwerksrolle Eintragung nicht wesentlicher Tätigkeiten
- Handwerksrolle Eintragung zulassungspflichtiges Gewerbe