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Herstellung von Teichanlagen
Die Herstellung von Teichanlagen ist eine besondere Form des Gewässerausbaus und somit genehmigungspflichtig. Es gelten die gleichen genehmigungsrechtlichen Anforderungen wie für die übrigen Gewässerausbaumaßnahmen.
Eine genehmigungsfreie Ausnahme stellen Teichanlagen dar, die mit einer künstlichen Abdichtung versehen sind und weder vom Grundwasser noch von einem oberirdischen Gewässer gespeist sind und somit nicht in direkten Wasserhaushalt eingebunden sind.
Je nach Umfang und Größe können sie ggfs. baugenehmigungspflichtig sein.
Eine genehmigungsfreie Ausnahme stellen Teichanlagen dar, die mit einer künstlichen Abdichtung versehen sind und weder vom Grundwasser noch von einem oberirdischen Gewässer gespeist sind und somit nicht in direkten Wasserhaushalt eingebunden sind.
Je nach Umfang und Größe können sie ggfs. baugenehmigungspflichtig sein.
Verfügbare Dokumente
Anforderungen an wasserrechtliche Anträge: Gewässerausbau gemäß § 68 WHG (PDF, 26 kB)