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Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und Asylberechtigten
Die Aufenthaltserlaubnis kann dem ausländischen Ehegatten/minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen oder dem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge erteilt werden.
Zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis gelten die Voraussetzungen:
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis [PDF-Dokument: 837 kB]
- 3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
- gesicherter Lebensunterhalt
- Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft
- deutsche Sprachkenntnisse
Diese Regelungen gelten nicht für Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger).