berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung
[Nr.99131004027000 ]
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Gefördert werden natürliche Personen, keine Unternehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Für Personen mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen und Bremen liegt die Zuständigkeit bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetzt (AFBG)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden.
Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend beantragt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.
Anträge / Formulare
- Merkblatt zu den Leistungen nach dem AFBG
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung
- Formblatt A - Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG
- Anlage zum Formblatt A - Angaben zum Einkommen und Vermögen (mit Hinweisen zum Ausfüllen des Formblatts A)
- Formblatt B - Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang
- Formblatt C - Erklärung des Ehegatten (mit Hinweisen zum Ausfüllen des Formblatts C)
- Formblatt D - Antrag Fortbildungsmaßnahme
- Formblatt E - Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer
- Formblatt F - Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme (§ 9 AFBG)
- Formblatt G - Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase
- Änderungsanzeige zum Wohnsitzwechsel im Zusammenhang mit der Antragstellung nach dem AFBG
- Angaben über den Besitz eines Personenkraftfahrzeuges
- Formblatt Z - Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
- Formblatt M - Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit
Was sollte ich noch wissen?
Die Förderung besteht anteilig aus Zuschuss und Darlehen. Die zuständige Stelle entscheidet als Bewilligungsbehörde über die Höhe des Darlehensbetrages und über die Höhe des Zuschussanteils zum Maßnahme- bzw. Unterhaltsbeitrag, sowie über die Dauer in der ein Unterhaltsdarlehen für die Prüfungsvorbereitungszeit vergeben wird.
Darlehensangebot: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übersendet dem Geförderten ein konkretes Darlehensangebot in Höhe des im Bewilligungsbescheids ausgewiesenen Darlehensanspruchs. In einem privatrechtlichen Rahmendarlehensvertrag mit der KfW können die Geförderten festlegen, ob und in welchem Umfang sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen.
Die Annahme des Darlehens wird dringend empfohlen, da nur so ein etwaiger Darlehenserlass erfolgen kann