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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung
[Nr.99102036063000 ]
Im Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie gegenüber der zuständigen Stelle
- einen oder mehrere Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber benennen, die zum Abruf Ihrer ELStAM berechtigt sind (Abrufberechtigung, "Positivliste"),
- bestimmte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von der Abrufberechtigung ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste") oder
- sämtliche Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber vom Abruf ausschließen ("Vollsperrung")
Sie sind nicht verpflichtet, eine Festlegung zum ELStAM-Abruf zu treffen. Grundsätzlich werden Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die ELStAM elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sperrungen werden den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern mitgeteilt, diese haben die Lohnsteuer dann nach Steuerklasse VI zu ermitteln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Sperrung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Siehe auch
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Beratung für Großunternehmen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
- Hauptarbeitgeber zuordnen
- Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer
- Kircheneintritt Änderung Lohnsteuer
- Lohnsteuerklassen-Wechsel während der Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Steuerklasse Änderung bei Eheschließung beantragen
- Steuerklasse Änderung nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
- Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner