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Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
[Nr.99102036011005 ]

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllter Vordruck Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Die Vordrucke sind auf dem Formularcenter des Bundesfinanzministeriums  https://www.formulare-bfinv.de/ aufrufbar. Seit dem 1.Oktober 2021 kann die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft auch elektronisch auf Mein ELSTER unter:  https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/elevwiederaufnahmeehe übermittelt werden. Voraussetzung ist ein ELSTER -Zertifikat.