Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachärztin/Facharzt
[Nr.99018115001001 ]
Wenn Sie in Deutschland als Fachärztin oder Facharzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung der Facharztbezeichnung durch die zuständige Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Facharztabschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung der Facharztbezeichnung stellen.
Weitere Informationen finden Sie zudem in der Leistung "Approbation als Ärztin/Arzt Erteilung für Personen aus dem EU-Ausland".
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Anerkennungs-Finder Deutschland
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
- ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.