Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und Treibsel außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (Pflanzenabfallverordnung - PflAbfVO) vom 14. Januar 2015 an strenge Voraussetzungen geknüpft und kann nur ausnahmsweise von der Abfallbehörde zugelassen werden.
Nähere Informationen erteilt der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antrag bzw. der Anzeige sind Nachweise vorzulegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Zulassung im Einzelfall
Gebühr: mindestens 36,00 Euro
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung
Gebühr: mindestens 24,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Zulassung im Einzelfall
Antragsfrist: keine
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung
Anzeigefrist: 6 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung bei Schadorganismen nach Nr. 2 Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO)
Anzeigefrist: 2 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens
Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.
Was sollte ich noch wissen?
Abfälle einschließlich pflanzlicher Abfälle z. B. aus dem Garten sind vorrangig zu verwerten. Beachten Sie bitte die Hinweise in der Leistung "Gartenabfall Entsorgung“.