Kircheneintritt: Erklärung
[Nr.99073001022000 ]
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis oder Reisepass
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soweit vorhanden: Taufbescheinigung
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für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium