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Lotterie / Ausspielung
Um eine Lotterie/Ausspielung durchzuführen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- für Ihre Veranstaltung muss ein hinreichendes öffentliches Bedürfnis bestehen,
- der Ertrag Ihrer Veranstaltung muss Zwecken zugute kommen, die allgemeiner Billigung sicher sind,
- der Ertrag, die Gewinne und die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und
- sie müssen genügend Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterie/Ausspielung sowie für die zweckentsprechende Verwendung Ihres Ertrages bieten.
Eine Verwaltungsgebühr wird für die Genehmigung nicht erhoben.