Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zum Zweck der Feldberegnung (§§ 3, 10 Niedersächsisches Wassergesetz [NWG] - in der zur Zeit gültigen Fassung -)
Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Wasserentnahme zum Zwecke der Feldberegnung (§ 17 Wasserhaushaltsgesetz [WHG])