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- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden,
- Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882 ZPO im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts,
- evtl. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes