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Für das Ausüben einer Maklertätigkeit oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen wird eine Erlaubnis benötigt.
Eine Erlaubnis ist erforderlich für
- das gewerbsmäßige Vermitteln von Verträgen über
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, den Verkauf, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
- gewerbliche Räume, Wohnräume,
- alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung,
- Darlehen, Finanzierungen, Kredite, Hypothekendarlehen,
- diejenigen, die gewerbsmäßig als
- Bauträgerin oder Bauträger tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Bauherrin/Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerberinnen/Erwerbern, Mieterinnen/Mietern, Pächterinnen/Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerberinnen/Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen, oder als
- Baubetreuerinnen oder Baubetreuer tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Baubetreuerin/Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.