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Lagerung in Feldmieten
Die Lagerung von Futter oder Biomasse als Silage in sogenannten "Feldmieten" stellt gegenüber der geordneten Lagerung in gebauten Anlagen eine Ausnahme dar, ist aber nach wie vor weit verbreitet.
Damit einher gehen jedoch beträchtliche Risiken für Oberflächengewässer und das Grundwas-ser, da der im Silierprozess entstehende Silage-Sickersaft stark wassergefährdend ist.
Damit einher gehen jedoch beträchtliche Risiken für Oberflächengewässer und das Grundwas-ser, da der im Silierprozess entstehende Silage-Sickersaft stark wassergefährdend ist.
Jauche, Gülle und Silagesichersaft (JGS-Anlagen)
Diese Anlagen sind in jedem Fall baugenehmigungspflichtig. Bei der Planung von derartigen Anlagen ist darauf zu achten, dass die entsprechenden DIN-Vorschriften eingehalten werden.
In Schutzgebieten sind erhöhte Anforderungen (z.B. Leckerkennungssysteme) an die Anlagen erforderlich. Bezüglich weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbe-hörde der Stadt Celle.
Lagerung von Stallmist und Geflügelkot
Um das zu gewährleisten sind unter anderem folgende Anforderungen einzuhalten:
- Rindermist und Schweinemist mit weniger als 25% TS müssen mindestens 3 Wochen auf einer festen Platte mit Auffanggrube für Sickerwasser gelagert werden (Vorlage-rung).
- Die Lagerung von Stallmist und Geflügeltrockenkot auf dem Feld darf maximal 6 Mo-nate erfolgen.
- Die Lagerung von Geflügelfrischkot ist auf dem Feld nicht zulässig
- Die Lagermenge auf dem Feld ist auf die dort benötigte Menge zu beschränken